Benutzungsreglement
Die Nutzung des Hammerparks steht jedermann frei.
Es gelten die folgenden Benutzungsregeln für alle Benutzer/-Innen:
- Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigenes Risiko
- Die Versicherung ist Sache der Benutzer/-Innen
- Die Gemeinden Lenzburg und Niederlenz sowie der Verein Hammerpark übernehmen keine Haftung für Personen- und Sachschäden
- Beim Benutzen der Anlage ist gegenseitige Rücksichtsnahme geboten
- Die Anlage darf nur bei trockenem Zustand befahren/benutzt werden
- Das Aufstellen und Benutzen privater Gegenstände und Bauteile auf der Anlage sind nicht gestattet
- Kinder unter 7 Jahren dürfen den Park nur in Begleitung Erwachsener benutzen
- Hunde bleiben ausserhalb der Anlage
- Die Abfälle sind in die bereitgestellten Abfalleimer zu entsorgen
Benutzungszeiten
Sonntag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Freitag und Samstag 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Benutzungsreglement Skateanlage/Bikeanlage
- Benutzung der Anlage nur mit geeigneter Schutzausrüstung
- Beachten Sie zusätzlich das spezifische Bike-Reglement beim Bike-Park
Benutzungsreglement Bouldern
- Benutzung der Anlage nur mit sauberem Schuhwerk
- Die Sturzräume sind frei zu halten
- Das Versetzen, Entfernen und Anbringen von Klettergriffen und -tritten ist untersagt
- Lockere Griffe und andere Mängel sind unverzüglich den Mitarbeitenden an der Kasse im Kraftreaktor zu melden
- Die Boulderwand ist kein Kinderspielplatz
- Beachten Sie die spezifische Info-Tafel bei der Boulderanlage bezüglich den Schwierigkeitsstufen
Unfälle (Notrufnummer 144) / Defekte an der Anlage, Zwischenfälle und Fragen sind in erster Priorität an info@hammerpark.ch zu melden!